Je nach Art der Nutzung gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Raumhöhe, Fluchtwege, Sanitäranlagen usw. Im Rahmen eines Bauantrags prüft das Amt, ob die baulichen Gegebenheiten mit der neuen Nutzung vereinbar sind. Daher ist auch bei einer Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderungen eine Baugenehmigung erforderlich.
Ob Sie für Ihre Nutzungsänderung eine Genehmigung benötigen können Sie mit unserem kostenlosen Baugenehmigungs-Check innerhalb von 5 Minuten ohne Angaben von persönlichen Daten direkt online herausfinden.
Grundsätzlich gilt: Sobald für ein bestehendes Gebäude oder Teile davon eine Nutzungsänderung gewünscht ist, muss das Vorhaben genehmigt werden. Das Baurecht erfordert eine Nutzungsänderungsgenehmigung auch dann, wenn keine Baumaßnahmen erforderlich sind, sondern nur kosmetische Veränderungen vorgenommen werden sollen, zum Beispiel wenn eine Arztpraxis in Wohnraum umgenutzt werden soll.
Prüfung und Erstellung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung Ihrer Nutzungsänderung bieten wir Ihnen zum Festpreis ab 1.790, - € an. Falls die Bestandspläne unvollständig sind oder Sie z. B. ein Aufmaß vor Ort benötigen, helfen wir Ihnen gerne mit einer Bestandsplanung ab 1.190, - €. Die Überführung Ihres Konzepts für die neue Nutzung Ihrer Fläche in eine genehmigungsfähige Entwurfsplanung bieten wir Ihnen zum Festpreis von 3.990, - € an.
Unsere Preisangaben verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Nach der Genehmigung entstehen, je nach Umfang des Vorhabens, Kosten für die Durchführung der baulichen Maßnahmen und ggf. Prüfung der Statik und des Brandschutzes. Für die Gesamtmaßnahme erstellen wir Ihnen gerne ein persönliches Angebot mit Festpreis-Garantie. Ihr Vorteil: Alle Schritte von der Planung über die Genehmigung bis zur baulichen Ausführung sind damit abgedeckt.
Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen, die ohne die nötigen Baugenehmigungen vorgenommenen wurden, können sehr weitreichende Folgen haben. Die Baubehörde ahndet i.d.R die fehlende Genehmigung als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 € und zusätzlich kann die Behörde den Abriss verfügen oder zumindest die Nutzung untersagen.
Sollte aufgrund der fehlenden Baugenehmigung bzw. der Genehmigungsunfähigkeit ein Personenschaden entstehen, kann die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung ermitteln. Zudem haftet man zivilrechtlich für den Schaden, den die betroffene Person erlitten hat.
Typisches Risiko ist der zu Wohnzwecken ausgebaute Dachraum, dem der zweite Rettungsweg fehlt oder Baumaßnahmen, bei denen die brandschutztechnischen Vorschriften nicht eingehalten wurden.
Der Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung ist stets dazu verpflichtet die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Bei einer nicht genehmigten Vergrößerung der versicherten Wohnfläche oder fehlender baurechtlicher Genehmigungen für Gebäudeteile, wird es im Schadensfall i.d.R. zum Ausbleiben von Versicherungsleistungen des Versicherers kommen.
Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen entscheidet die lokal zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sämtliche Leistungen bietet FIGO Ihnen im All inclusive Paket ab 8.060, - € zzgl. MwSt. an: Wir prüfen Ihre Nutzungsänderung, planen alle notwendigen Schritte und erstellen sämtliche Formulare und Pläne zur Beantragung beim zuständigen Bauamt.
Das gesamte Dienstleistungs-Angebot von FIGO inklusive Nutzungsänderungen ist in folgenden Bundesländern verfügbar: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Sie haben bereits alle erforderlichen Pläne im CAD-Format vorliegen und benötigen nur einen bauvorlageberechtigten Architekten, der alle Formulare ausfüllt und den Antrag beim zuständigen Bauamt stellt.
1.790,- €
Festpreis zzgl. MwSt.
Sie haben ausreichende Bestandspläne vorliegen. Unsere bauvorlageberechtigten Architekten erstellen die erforderliche Entwurfs- und Genehmigungsplanung, füllen sämtliche Formulare aus und reichen den Antrag ein.
5.780,- €
Festpreis zzgl. MwSt.
Wir erstellen nach einem Ortstermin bei Ihnen die notwendigen Bestandspläne sowie darauf aufbauend die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, füllen sämtliche Formulare aus und reichen den Antrag ein.
ab 8.060,- €
zzgl. MwSt.
Wir setzen bundesweit sämtliche baulichen Maßnahmen für Sie um. 100% Kompetenz, ein Ansprechpartner, keine Schnittstellenproblematik.
Individuelles Angebot
Die Möglichkeiten für Nutzungsänderungen sind zahlreich: Ob eine ehemalige Lagerfläche, die als Wohn- oder Geschäftsraum genutzt oder eine Ladenfläche, die als Restaurant oder Arztpraxis umgenutzt werden soll – je nach neuer Nutzungsart sind die gesetzlichen Anforderungen unterschiedlich, zum Beispiel was Raumhöhen, Brandschutz, Belüftung, Fluchtwege und sanitäre Anlagen usw. angeht.
Ein Ladengeschäft für Möbel mit 150 qm Verkaufsfläche wird ersetzt durch ein Geschäft für Teppiche. Im Rahmen der Umnutzung werden nur 8 qm der bestehenden Lagerfläche, der zu vergrössernden Verkaufsfläche zugeordnet. Da diese Änderung auch bautechnisch als geringfügig betrachtet werden kann, ist keine Genehmigung notwendig. Geschäftszweck und Flächennutzung sind unwesentlich unterschiedlich.
Oder ein altes Kiezlokal macht Platz für ein Restaurant mit zeitgenössischem Konzept. Die Anzahl der WCs, Sitzplätze, Mitarbeiter und die Grösse der Küche ändert sich jedoch nicht. Da keine baulichen Veränderungen notwendig sind und die Gastronomienutzung bestehen bleibt, ist keine Genehmigung im Rahmen der Nutzungsänderung notwendig.
Es gibt immer mehr Leerstand in Deutschland. Die Corona- Pandemie ist nur einer der Gründe. Zu den Ursachen zählt auch die digitale Transformation, die steigende Zahl von Homeoffice Nutzern sowie die Entstehung neuer Einkaufszentren.
Dies führt in Innenstädten zu abnehmender Attraktivität mit der Folge von rückläufigen Mieten und sinkender Immobilienwerte. Auch Gewerbeflächen im ländlichen Raum sind davon betroffen.
Die im November 2021 veröffentlichte Studie "Zukunftsfeste Innenstädte" der Imakomm- Akademie schätzt etwa, wie der Leerstand in Innenstädten durch die Corona Pandemie dauerhaft auf etwa 14- 15 % steigen wird. Vor der Pandemie lag dieser Wert noch bei rund 10 %. An der Studie beteiligten sich knapp 750 Vertrer:innen aus Wirtschaftsvereinigungen und Kommunen in ganz Deutschland.
Weitere Erkenntnisse der Studie zeigen auf, dass die Zahl der Einzelunternehmen nach Ansicht der Befragten um bis zu 14 % sinken könnten, die der Gastronomiebetriebe um 6-7 % und insgesamt etwa 4 % weniger Gewerbebetriebe erwartet werden.
Was also tun mit all den leerstehenden Flächen? Wie lässt sich mit diesen Flächen wieder Gewinn erwirtschaften?
Eine bereits vielfach genutzte Alternative ist die Nutzungsänderung der Immobilie zu Wohnraum. Dieser ist in vielen Orten nicht nur knapp und gefragt sondern oft auch sehr teuer.
Leerstandsquoten
A-Lagen vor Corona |
7% | nach Corona (Schätzung) | 7% |
B-Lagen vor Corona |
10% | nach Corona (Schätzung) | 15% |
C-Lagen vor Corona |
13% | nach Corona (Schätzung) | 21% |
Insgesamt vor Corona |
10% | nach Corona (Schätzung) | 14-15% |
Quelle: Imakomm-Akademie
Studie “Zukunftsfeste Innenstädte” vom 03.11.2021
Wohnraum wird immer teurer, der Bedarf ist groß. Ein guter Zeitpunkt für Sie, mit Ihrer Immobillie davon zu profitieren:
Auf Wunsch prüfen und vergleichen wir die Rentabilität Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung verschiedener Nutzungsmöglichkeiten.
Oder Sie vergleichen selbst:
Berechnen Sie die aktuellen jährlichen Kosten und Gewinne Ihrer Immobilie und vergleichen es mit den Kosten und Erträgen einer Vermietung Ihrer Immobilie z.B. als Wohnraum.
Sie werden feststellen, die Umnutzung Ihrer Immobilie, zb. zu Wohnraum, kann sehr profitabel sein. Die dafür notwendige Nutzungsänderung muss jedoch weder komplex, noch teuer sein:
Wie jeder andere Bauantrag kann auch die Nutzungsänderung nur von einem bauvorlageberechtigten Architekten erstellt werden. Unsere Architekten übernehmen diese Arbeit für Sie zu einem günstigen Festpreis.
Wir prüfen Ihre Unterlagen, beraten Sie zu Ihren Optionen, ergänzen fehlende Pläne und stimmen uns mit der für Sie zuständigen Baubehörde ab. Sind alle Unterlagen und Pläne vollständig, erhalten Sie von uns den ausgefüllten Antrag auf Nutzungsänderung zur Einreichung beim zuständigen Bauamt oder wir reichen diesen auf Ihren Wunsch hin ein.
Sind für Ihre Genehmigung bauliche Maßnahmen erforderlich? Wir beraten Sie gern und erstellen auf Wunsch ein individuelles Angebot. Unsere Architekten, Bauleiter, Ingenieure und Handwerker haben viele Jahre Erfahrung im Um- und Ausbau privater und gewerblicher Objekte. Unsere Referenzen sprechen für sich.
Seit fast 20 Jahren ist die FIGO GmbH ein verlässlicher Partner für wertsteigernde Umbaumaßnahmen im Gewerbeimmobilienbereich. Unser Ziel ist es, durch Expertise, Effizienz und marktorientierte Lösungen Ihre Immobilien zu optimieren – von der Konzeption über die bauliche Realisierung bis zum schlüsselfertigen Objekt, alles aus einer Hand.
Wir verstehen die Herausforderungen unserer Kunden:
Unser erfahrenes Team aus Architekten, Ingenieuren und Handwerkern steht Ihnen mit umfassender Kompetenz zur Seite. Wir legen Wert auf ehrliche Kommunikation, strikte Termintreue und präzise Kostenkontrolle – auch unter Zeitdruck.
Enge Kooperation oder Leistungen auf Abruf: Sie selbst wissen am besten, wie Sie sich die Zusammenarbeit mit uns vorstellen. Bei FIGO sind Ihre Projekte in den besten Händen – profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für Ihre Ziele.