Ist Ihre Nutzungs­änderung genehmigungs­fähig?

FIGO - Ihr Experte für Umnutzungen

Wir prüfen Ihre Nutzungsänderung und erstellen Ihre Genehmigungsplanung bis zum gültigen Bauantrag.

Ab 1.100,- €

zzgl. MwSt.

JETZT KOSTENLOS BERATEN LASSEN

Möchten Sie eine Ladenfläche in Wohnraum umnutzen oder eine Gaststätte in eine Praxis verwandeln?

Je nach Art der Nutzung gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Raumhöhe, Fluchtwege, Sanitäranlagen usw. Im Rahmen eines Bauantrags prüft das Amt, ob die baulichen Gegebenheiten mit der neuen Nutzung vereinbar sind. Daher ist auch bei einer Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderungen eine Baugenehmigung erforderlich.  

Häufig gestellte Fragen

Wann benötige ich eine Genehmigung für eine Umnutzung?

Ob Sie für Ihre Nutzungsänderung eine Genehmigung benötigen können Sie mit unserem kostenlosen Baugenehmigungs-Check innerhalb von 5 Minuten ohne Angaben von persönlichen Daten direkt online herausfinden.

Grundsätzlich gilt: Sobald für ein bestehendes Gebäude oder Teile davon eine Nutzungsänderung gewünscht ist, muss das Vorhaben genehmigt werden. Das Baurecht erfordert eine Nutzungsänderungsgenehmigung auch dann, wenn keine Baumaßnahmen erforderlich sind, sondern nur kosmetische Veränderungen vorgenommen werden sollen, zum Beispiel wenn eine Arztpraxis in Wohnraum umgenutzt werden soll.

Welche Angaben und Dokumente sind in der Regel erforderlich?

Umnutzung im privaten Bereich (Wohnhaus etc.)

  • Name und Adresse des Antragstellers
  • Vollmacht des Auftraggebers für den beauftragten Architekten
  • Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)   Maßstab 1:500/1.000
  • Aktuelle Bestandspläne der Immobilie: Grundrisse und Gebäudeschnitt durch die Planungsfläche, Gebäudeansichten (Nur, wenn an Fenstern etc. etwas verändert wird), möglichst alle Pläne als Zeichnungsdatei im DWG-Format
  • Gezeichnete (Entwurfs)- Planung der neuen Nutzung
  • Baubeschreibung des Gebäudes (Informationen bzgl. Heizsystem, Entwässerung, Baukonstruktion etc.)
  • PKW Stellplatznachweis (Zeichnung und Berechnung)
  • Bebauungsplan und Lageplan
  • Aussagekräftige Fotos des Gebäudes (innen und außen)
  • Sofern in die Gebäudestatik eingegriffen wird, statischer Nachweis
  • Sofern die Maßnahme den Schallschutz beeinflusst, Schallschutznachweis

Zusätzlich bei Umnutzung im öffentlich zugänglichen Bereich (Gewerbe, Arztpraxen etc.)

  • Brandschutzkonzept  
  • Ggf. Schallschutzgutachten (bei genehmigungspflichtiger Sanierung)
  • Betriebsbeschreibung für die geplante Nutzung (Beschreibung der Nutzung, Anzahl Mitarbeiter, Arbeitszeiten etc.)
  • Fahrrad Stellplatznachweis
  • Konzept zur Barrierefreiheit (behindertengerechte Zugänge und Sanitärbereiche)
Was kostet eine Nutzungsänderung?

Prüfung und Erstellung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung Ihrer Nutzungsänderung bieten wir Ihnen zum Festpreis von 1.100,- € an. Falls die Bestandspläne unvollständig sind oder Sie z. B. ein Aufmaß vor Ort benötigen, helfen wir Ihnen gerne mit unserem Paket „Bestandsaufnahme“ ab 370,- €. Die Überführung Ihres Konzepts für die neue Nutzung Ihrer Fläche in eine genehmigungsfähige Entwurfsplanung bieten wir Ihnen im Paket “Entwurfsplanung” zum Festpreis von 2.600,- € an. Unsere Preisangaben verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Nach der Genehmigung entstehen, je nach Umfang des Vorhabens, Kosten für die Durchführung der baulichen Maßnahmen und ggf. Prüfung der Statik und des Brandschutzes. Für die Gesamtmaßnahme erstellen wir Ihnen gerne ein persönliches Angebot mit Festpreis-Garantie. Ihr Vorteil: Alle Schritte von der Planung über die Genehmigung bis zur baulichen Ausführung sind damit abgedeckt.

Welches Risiko besteht bei einer nicht genehmigten Umnutzung?

Ordnungsrechtliche Folgen

Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen, die ohne die nötigen Baugenehmigungen vorgenommenen wurden, können sehr weitreichende Folgen haben. Die Baubehörde ahndet i.d.R die fehlende Genehmigung als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 € und zusätzlich kann die Behörde den Abriss verfügen oder zumindest die Nutzung untersagen.

Haftung für Personenschäden

Sollte aufgrund der fehlenden Baugenehmigung bzw. der Genehmigungsunfähigkeit ein Personenschaden entstehen, kann die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung ermitteln. Zudem haftet man zivilrechtlich für den Schaden, den die betroffene Person erlitten hat.
Typisches Risiko ist der zu Wohnzwecken ausgebaute Dachraum, dem der zweite Rettungsweg fehlt oder Baumaßnahmen, bei denen die brandschutztechnischen Vorschriften nicht eingehalten wurden.

Auswirkung auf die Gebäudeversicherung

Der Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung ist stets dazu verpflichtet die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Bei einer nicht genehmigten Vergrößerung der versicherten Wohnfläche oder fehlender baurechtlicher Genehmigungen für Gebäudeteile, wird es im Schadensfall i.d.R. zum Ausbleiben von Versicherungsleistungen des Versicherers kommen.

Wie erhalte ich eine Genehmigung zur Nutzungsänderung?

Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen entscheidet die lokal zuständige Bauaufsichtsbehörde. Damit alles seine Richtigkeit hat und Sie sich entspannt zurücklehnen können, bietet FIGO Ihnen im aktuellen Angebot das Gesamtpaket für 2.990,- € zzgl. MwSt. an: Wir prüfen Ihre Nutzungsänderung, planen alle notwendigen Schritte und erstellen sämtliche Formulare und Pläne zur Beantragung beim zuständigen Bauamt.

Was sind die Vorteile von FIGO?
  • Mit unserem Bauantrags-Check erfahren Sie sofort online und kostenlos, ob Sie einen Bauantrag benötigen.
  • Die Prüfung der Genehmigungspflicht ist bei FIGO für Sie immer kostenlos
  • Antrag auf Nutzungsänderung zum Festpreis von 1.100,- € zzgl. MwSt.
  • Auf Wunsch: Bestandsaufnahme und Vervollständigung Ihrer Pläne sowie Planung von baulichen Maßnahmen durch unsere erfahrenen Architekten zum individuellen Festpreis
  • Erstellung einer genehmigungsfähigen Entwurfsplanung zum günstigen Festpreis von 2.600,- € zzgl. MwSt.
  • Aktuelles Angebot: Sparen Sie 710,- € bei Buchung des Gesamtpakets Nutzungsänderung + Entwurfsplanung für 2.990,- € zzgl. MwSt.
  • Durchführung aller Baumaßnahmen durch unsere erfahrenen Handwerker
  • Setzen Sie auf Erfahrung: Figo hat bereits hunderte Bauanträge für private und gewerbliche Kunden eingereicht.
Rüschenbeck, Referenz der Figo Gmbh, Shopkonzepte/Shopdesign/ShopgestaltungH&M, Referenz der Figo Gmbh, Shopkonzepte/Shopdesign/ShopgestaltungMedneo, Referenz der Figo Gmbh, Shopkonzepte/Shopdesign/ShopgestaltungGCP, Referenz der Figo Gmbh, Shopkonzepte/Shopdesign/ShopgestaltungHunkemöller, Referenz der Figo Gmbh, Shopkonzepte/Shopdesign/ShopgestaltungPolis, Referenz der Figo Gmbh, Shopkonzepte/Shopdesign/Shopgestaltung
Wo ist der Service verfügbar?

Das gesamte Dienstleistungs-Angebot von FIGO inklusive Nutzungsänderungen ist in folgenden Bundesländern verfügbar: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Chancen und Vorteile einer Umnutzung

  • Steigerung der Mieteinnahmen
  • Größerer Interessentenkreis nach Nutzungsänderung
  • Größere Wahrscheinlichkeit einer attraktiven Vermietung
  • Ein Umbau ist in der Regel etwa zwei Drittel günstiger als ein Neubau
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • Attraktivitätssteigerung des Standortes
  • Steigerung der Verkaufsschance am Immobilienmarkt    
  • Mit einer Umnutzung anstelle des Neubaus tragen Sie erheblich zum Klimaschutz bei

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Wohn- und Geschäftshaus, Umnutzung, Nutzungsänderung

Unsere Leistungen

Bezahlen Sie nur, was Sie benötigen. Wir beraten Sie gern.

Nutzungsänderung

Wir prüfen Ihre Nutzungs­änderung, erstellen die Genehmigungs­planung auf Grundlage der Entwurfs­planung und füllen alle erforderlichen Bauantrags­formulare für Sie aus.

 

1.100,- €
Festpreis zzgl. MwSt.

  • Nachweis der Bauvorlage­berechtigung
  • Prüfung der Genehmigungs­fähigkeit
  • Erstellung der Genehmigungs­planung im CAD-Format (Grundriss, Schnitt, Lageplan)
  • Erstellung Betriebs- und Baubeschreibung
  • Flächenberechnung
  • Persönliche Beratung (bis 3 Std.)

Paketpreisangebot:
Nutzungsänderung + Entwurfsplanung für 2.990,- €

Angebot erhalten

Bestandsaufnahme

Die Bestandspläne Ihres Objektes sind nicht vollständig oder Sie benötigen ein Aufmaß vor Ort? Wir prüfen und vervollständigen alle notwendigen Pläne für Sie.

 

Ab 370,- €
zzgl. MwSt.

  • Digitalisierung vorhandener Bestandspläne
  • Ermittlung vorhandener Pläne beim zuständigen Bauamt
  • Beratung bei Maßaufnahme durch den Kunden
  • Flächenbesichtigung inkl. Aufmaß
  • Erstellung neuer Bestandspläne in CAD

Entwurfsplanung

Sie benötigen Unterstützung bei der Entwurfs­planung Ihrer Fläche? Unsere Architekten prüfen, planen und zeichnen alle notwen­digen Schritte anhand Ihrer Informationen.

 

2.600,- €
Festpreis zzgl. MwSt.

  • Erstellung einer genehmigungs­fähigen Entwurfsplanung
  • Planzeichnungen im Maßstab 1:100
  • Inkl. 1x Kontrolldurchlauf / Korrektur
  • Individuelle Beratung durch unsere Spezialisten

Paketpreisangebot:
Nutzungsänderung + Entwurfsplanung für 2.990,- €

Angebot erhalten

Umsetzung der baulichen Maßnahmen

Wir setzen bundesweit sämtliche baulichen Maßnahmen für Sie um. 100% Kompetenz, ein Ansprech­partner, keine Schnittstellen­problematik.

 

Individuelles Angebot

  • Ausführungsplanung
  • Elektro, BMA, ELA, Sprinkler
  • Metallbau, Fenster und Türen
  • Maler und Anstricharbeiten
  • Sanitär, Heizung, Klima- und Lüftungs­anlagen
  • Akkustik-, Trockenbau, Brandschutz
  • Bodenbeläge, Fliesen­verlegung
  • Bauleitung und Qualitäts­kontrolle

Beispiele für Nutzungs­änderungen

Die Möglichkeiten für Nutzungsänderungen sind zahlreich: Ob eine ehemalige Lagerfläche, die als Wohn- oder Geschäftsraum genutzt oder eine Ladenfläche, die als Restaurant oder Arztpraxis umgenutzt werden soll – je nach neuer Nutzungsart sind die gesetzlichen Anforderungen unterschiedlich, zum Beispiel was Raumhöhen, Brandschutz, Belüftung, Fluchtwege und sanitäre Anlagen usw. angeht.

Büro als Wohnung
Neuer Aufenthaltsraum
Wohnen zu Hotel
Ladenfläche als Gaststätte
Wohnung als Ferienwohnung
Lager als Verkaufsstätte
Erweiterung einer Gastronomie

Büro als Wohnung | Umnutzung, Nutzungsänderung | Figo Gmbh, Bochum/Berlin

Büroraum als Wohnraum

Bei einer Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum sind oft nicht nur bauliche Maßnahmen notwendig, sondern auch zahlreiche rechtliche Regelungen einzuhalten. Darunter fallen z. B. das Baugenehmigungsverfahren aber auch Aspekte der Energetik und des Brandschutzes.

Büroräume | Umnutzung, Nutzungsänderung | Figo Gmbh, Bochum/Berlin

Neuer Wonhraum schaffen

Räume wie Dachböden oder Keller bieten Potenzial für neuen Wohnraum und können als Aufenthaltsraum umgenutzt werden. Dabei sind die Anforderungen der Landesbauordnung zu beachten, die zum Beispiel Fragen der Fluchtwege, Schalldämmung, energetische Dämmung und des Brandschutzes regelt.

Wohnen zu Hotel | Umnutzung, Nutzungsänderung | Figo Gmbh, Bochum/Berlin

Wohnraum wird zu Hotel

Soll  ein Mehrfamilienhaus zukünftig als Hotel genutzt werden, sind neben den baulichen Anforderungen vor allem auch die Auflagen des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans zu beachten. Für diese Art der Nutzungsänderung ist die Planung Betreuung durch einen Architekten wesentlich.

Ladenfläche als Gaststätte | Umnutzung, Nutzungsänderung | Figo Gmbh, Bochum/Berlin

Ladengeschäft als Gaststätte

Wenn eine Ladenfläche zu einer Gaststätte umgenutzt werden soll, ist eine baurechtliche Genehmigung zwingend erforderlich, da die bauordnungsrechtlichen Anforderungen unterschiedlich sind. Hierbei werden Fragen wie zum Beispiel auch die Stellplatzanforderungen festgelegt.

Vorübergehend geschlossen | Umnutzung, Nutzungsänderung | Figo Gmbh, Bochum/Berlin

Wohnraum als Ferienwohnung

Wird eine Wohnung zukünftig einem wechselnden Personenkreis zur Miete angeboten, ändert sich die Nutzungsart des Wohnraums und ist somit grundsätzlich genehmigungspflichtig. Zusätzlich muss geprüft werden, ob die geplante Nutzung als Ferienwohnung in diesem Baugebiet überhaupt zulässig ist.

Büroflächen | Umnutzung, Nutzungsänderung | Figo Gmbh, Bochum/Berlin

Lagerfläche als Verkaufsraum

Soll zum Beispiel die Verkaufsfläche eines Geschäfts für Elektrogroßgeräte vergrößert werden, indem ehemalige Lagerfläche zu Verkaufsfläche umgenutzt wird, so liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor, auch wenn sich der Nutzungstyp dadurch nicht ändert.

Arztpraxis | Umnutzung, Nutzungsänderung | Figo Gmbh, Bochum/Berlin

Erweiterung einer Gaststätte

Die Erweiterung einer bestehenden Gaststätte um Außengastronomie, z. B. in Form einer Terrasse oder eines Biergartens, stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Geprüft werden müssen dabei u. a., ob eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, sowie Aspekte des Brandschutzes und des Anwohnerschutzes.

Aktuelles Angebot

Nutzungsänderung + Entwurfsplanung

2.990,- € zzgl. MwSt.

Beispiele für geringfügige Nutzungsänderungen

Ein Ladengeschäft für Möbel mit 150 qm Verkaufsfläche wird ersetzt durch ein Geschäft für Teppiche. Im Rahmen der Umnutzung werden nur 8 qm der bestehenden Lagerfläche, der zu vergrössernden Verkaufsfläche zugeordnet. Da diese Änderung auch bautechnisch als geringfügig betrachtet werden kann, ist keine Genehmigung notwendig. Geschäftszweck und Flächennutzung sind unwesentlich unterschiedlich.

Oder ein altes Kiezlokal macht Platz für ein Restaurant mit zeitgenössischem Konzept. Die Anzahl der WCs, Sitzplätze, Mitarbeiter und die Grösse der Küche ändert sich jedoch nicht. Da keine baulichen Veränderungen notwendig sind und die Gastronomienutzung bestehen bleibt, ist keine Genehmigung im Rahmen der Nutzungsänderung notwendig.

Leerstehende Flächen wieder profitabel machen

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Büroflächen revitalisieren. Leerstand beseitigen - Umnutzung, Nutzungsänderung

Leerstandsquoten steigen

Es gibt immer mehr Leerstand in Deutschland. Die Corona- Pandemie ist nur einer der Gründe. Zu den Ursachen zählt auch die digitale Transformation, die steigende Zahl von Homeoffice Nutzern sowie die Entstehung neuer Einkaufszentren.    

Dies führt in Innenstädten zu abnehmender Attraktivität mit der Folge von rückläufigen Mieten und sinkender Immobilienwerte. Auch Gewerbeflächen im ländlichen Raum sind davon betroffen.

Die im November 2021 veröffentlichte Studie "Zukunftsfeste Innenstädte" der Imakomm- Akademie schätzt etwa, wie der Leerstand in Innenstädten durch die Corona Pandemie dauerhaft auf etwa 14- 15 % steigen wird. Vor der Pandemie lag dieser Wert noch bei rund 10 %. An der Studie beteiligten sich knapp 750 Vertrer:innen aus Wirtschaftsvereinigungen und Kommunen in ganz Deutschland.

Weitere Erkenntnisse der Studie zeigen auf, dass die Zahl der Einzelunternehmen nach Ansicht der Befragten um bis zu 14 % sinken könnten, die der Gastronomiebetriebe um 6-7 % und insgesamt etwa 4 % weniger Gewerbebetriebe erwartet werden.

Was also tun mit all den leerstehenden Flächen? Wie lässt sich mit diesen Flächen wieder Gewinn erwirtschaften?

Eine bereits vielfach genutzte Alternative ist die Nutzungsänderung der Immobilie zu Wohnraum.  Dieser ist  in vielen Orten nicht nur knapp und gefragt sondern oft auch sehr teuer.

Voraussichtliche Entwicklung der Handelslagen und der Leerstandsquoten

Leerstandsquoten

A-Lagen
vor Corona
7% nach Corona (Schätzung) 7%
B-Lagen
vor Corona
10% nach Corona (Schätzung) 15%
C-Lagen
vor Corona
13% nach Corona (Schätzung) 21%
Insgesamt
vor Corona
10% nach Corona (Schätzung) 14-15%

Quelle: Imakomm-Akademie
Studie “Zukunftsfeste Innenstädte” vom 03.11.2021

Wohnraum ist knapp, gefragt und teuer

Grafik Leerstandsquoten in deutschen Großstädten - Figo GmbH, Nutzungsänderung, Umnutzung

Wohnraum wird immer teurer, der Bedarf ist groß. Ein guter Zeitpunkt für Sie, mit Ihrer Immobillie davon zu profitieren:

Auf Wunsch prüfen und vergleichen wir die Rentabilität Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung verschiedener Nutzungsmöglichkeiten.                        
                        
Oder Sie vergleichen selbst:
Berechnen Sie die aktuellen jährlichen Kosten und Gewinne Ihrer Immobilie und vergleichen es  mit den Kosten und Erträgen einer Vermietung Ihrer Immobilie z.B. als Wohnraum.

Sie werden feststellen, die Umnutzung Ihrer Immobilie, zb. zu Wohnraum, kann sehr profitabel sein. Die dafür notwendige Nutzungsänderung muss jedoch weder komplex, noch teuer sein:

Wie jeder andere Bauantrag kann auch die Nutzungsänderung nur von einem bauvorlageberechtigten Architekten erstellt werden. Unsere Architekten übernehmen diese Arbeit für Sie zu einem günstigen Festpreis.

Wir prüfen Ihre Unterlagen, beraten Sie zu Ihren Optionen, ergänzen fehlende Pläne und stimmen uns mit der für Sie zuständigen Baubehörde ab. Sind alle Unterlagen und Pläne vollständig, erhalten Sie von uns den ausgefüllten Antrag auf Nutzungsänderung zur Einreichung beim zuständigen Bauamt oder wir reichen diesen auf Ihren Wunsch hin ein.

Sind für Ihre Genehmigung bauliche Maßnahmen erforderlich? Wir beraten Sie gern und erstellen auf Wunsch ein individuelles Angebot. Unsere Architekten, Bauleiter, Ingenieure und Handwerker haben viele Jahre Erfahrung im Um- und Ausbau privater und gewerblicher Objekte. Unsere Referenzen sprechen für sich.

Aktuelles Angebot

Nutzungsänderung + Entwurfsplanung

2.990,- € zzgl. MwSt.

Teambilder Figo GmbH

Lernen Sie uns kennen

Seit Gründung vor rund 20 Jahren ist die FIGO GmbH ein mittelständiges Unternehmen mit dem Ziel, durch Kreativität, Expertise und einer marktorientierten Firmenstrategie Umsetzungslösungen am Puls der Zeit zu gestalten – von der Konzeption über die bauliche Realisierung bis zum schlüsselfertigen Objekt … und das alles aus einer Hand.

Wir behandeln Ihre Unternehmensphilosophie und Ihre Projekte mit großem Respekt und setzen Ihre Werte, Vorstellungen und Wünsche konsequent um. Unser Team besteht aus Architekten, Ingenieuren, Designern und Handwerkern, die Sie mit ihrer ganzen Kompetenz und Erfahrung unterstützen.

Enge Kooperation oder Stippvisiten: Sie selbst wissen am besten, wie Sie sich die Zusammenarbeit mit uns vorstellen.

Und egal, wie Sie sich entscheiden – Ihre Wünsche und Ideen sind bei uns in besten Händen.
 

Unterschrift Figo Team

1000 Ideen.
100% Kompetenz.
Ein Ansprechpartner.

Das Team der Figo GmbH, Spezialisten für Umnutzung, Nutzungsänderung und Shopkonzepte

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Sie möchten uns gerne persönlich kennenlernen und sich ein Bild von uns machen? Kommen Sie in einem unserer Büros vorbei und wir beraten Sie zu Ihrem nächsten Projekt!

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